Allgemeine Geschäftsbedingungen der SGMK
| Stand 2007 |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SGMK |
| Kursgeld |
Nach der Anmeldung erhalten Sie Anmeldebestätigung und Einzahlungsschein. Dieser gilt nach Bezahlung als Teilnehmerausweis. Der aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs. |
| Organisation |
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann die Schulleitung einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. |
| Durchführung |
Für jedes Lernangebot legen wir eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen bzw. rückerstattet. |
| Abmeldungen |
Bei Abmeldungen bis zwanzig Tage vor Kursstart können wir Ihnen die Kursgeldzahlung erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben wird. Bei kurzfristigeren Abmeldung ist das gesamte Kursgeld zu zahlen. |
| Absenzen |
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. |
| Bestätigung |
Auf Ihren Wunsch und nach erfolgtem Besuch von mind. 80 Prozent der Kurslektionen, stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus. |
| Haftung |
Für alle Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die SGMK nicht haftbar gemacht werden. |
| Gerichtsstand |
Für alle Rechtsbeziehungen mit der SGMK ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich. |








